Änderungen in den KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) und Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)

Seit dem 1.1.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Damit entfällt die KfW-Förderung für Ölheizungen, Gasheizungen und ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, sowie für das Heizungspaket und das Lüftungspaket. Im Gegenzug wurde die BAFA-Förderung für Heizungen neu geregelt und vereinfacht. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.

Ebenso werden seit Anfang 2020 Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (Ölheizung oder Öl-BHKW) bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Die Kosten dafür können daher bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden. Aber: Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.

Änderungen im KfW-Programm Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden seit dem 01.01.2020 nicht mehr gefördert. Ergänzend zum BAFA-Zuschuss fördert die KfW aber weiterhin Solarthermie-Anlagen, Pelletheizungen und Holzvergaserkessel, Wärmepumpen und Gasheizungen mit Brennwertheizungen kombiniert mit Erneuerbaren Energien.

Änderung im KfW-Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Für ein KfW-Effizienzhaus mit Ölheizung gibt es seit Anfang 2020 keine Förderung mehr.

 

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