Zuschüsse im Neubau für Solarthermie, Wärmepumpe und Holzheizung

  • Solarhermie-Anlagen erhalten einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Biomasse-Heizungen wie Pelletheizung und Hoilzvergaserkessel werden einem Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
  • Für Wärmepumpen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der Kosten.

Alle Heizungen müssen die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Diese BAFA-Zuschüsse gibt es ab 2020 für bestehende Gebäude

  • Hybridheizungen aus Erneuerbaren Energien – die Förderung beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Gasheizungen kombiniert mit erneuerbaren Energien, wenn die erneuerbare Wärme mindestens 25 Prozent der Heizlast abdeckt – die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Gasheizungen mit Brennwerttechnik, die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen – die Förderung beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Solarthermie-Anlagen – die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Scheitholzvergaserkessel und Pelletöfen – die Förderung beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Effiziente Wärmepumpen – die Förderung beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten

Austauschprämie für Ölheizungen

Ganz neu im Programm der BAFA-Förderung ist Austauschprämie für Ölheizungen. Wer seine Ölheizung durch eine Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird – zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Pelletheizung – kann einen Zuschuss in Höhe von 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Für eine Gas-Hybridheizung mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent – zum Beispiel über die Einbindung von Solarthermie – gibt es einen Investitionszuschuss von 40 Prozent.

Wichtig bei der Antragstellung beim BAFA

Die Antragstellung für den Zuschuss muss unbedingt vor Vorhabenbeginn erfolgen, das heißt der Auftrag an den Heizungsfachbetrieb darf noch nicht erteilt worden sein. Als Grundlage für den Förderantrag dient der Kostenvoranschlag. Eigentümer sollten großzügig kalkulieren, weil die im Antrag genannten Kosten die Obergrenze bilden und im Förderprozess nicht nach oben korrigiert werden können. Der Zuschuss bemisst sich dann an den tatsächlichen Kosten. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA. Die Förderung kann nicht mit dem Steuerbonus für Sanierungen kombiniert werden.

 

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