Zuschuss und Kredit für Heizungspumpe, Pufferspeicher, Heizkörper

Voraussetzung für die KfW-Förderung bei der Heizungsoptimierung ist, dass die Heizung mindestens zwei Jahre alt ist. Pflicht sind auf jeden Fall folgende Maßnahmen:

 

  • hydraulischer Abgleich
  • Bestandsaufnahme des Heizungssystems
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z.B. Optimierung der Heizkurve, Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung sowie Einsatz von Einzelraumreglern).

Ergänzend dazu werden folgende Maßnahmen von der KfW gefördert

  • Ersatz der Heizungspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe (Effizienzklasse A oder baugleich), hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen
  • Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern – in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung und der Umbau von Ein- in Zweirohrsystemen 
  • Ersatz und erstmaliger Einbau von Pufferspeichern 
  • erstmaliger Einbau einer Flächenheizung (z.B. Fußbodenheizung) sowie die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen 
  • Austausch vorhandener Heizkörper durch Niedertemperaturheizkörper und Heizleisten
  • nachträgliche Dämmung von ungedämmten Rohrleitungen 
  • Einbau sowie Ersatz von zur Heizungsanlage zugehöriger Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Nutzerinterface 
  • Inbetriebnahme der Heizung und Einweisung des Hausbesitzers

In diesen KfW-Programmen wird die Heizungsoptimierung gefördert

  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Programmnummer 430) – Zuschuss für Einzelmaßnahmen: Gefördert wird eine Heizungsoptimierung mit einem Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal 10.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit für Einzelmaßnahmen (Programmnummer 152): Die Förderung über zinsgünstige Darlehen beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie eine Heizungsoptimierung. Dazu kommt ein Tilgungszuschusses in Höhe von 20 Prozent der Kreditsumme (max. 10.000 Euro).
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Programmnummer 151): Aus diesem Programm erhalten Hausbesitzer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus. Maximal sind es 120.000 Euro Kredit pro Wohneinheit plus ein attraktiver Tilgungszuschuss, der sich je nach erreichtem KfW-Effizienzhaus-Niveau auf bis zu 40 Prozent der Kreditsumme (maximal 48.000 Euro Tilgungszuschuss) beläuft.

Die KfW-Förderung muss vor Beginn der Heizungsoptimierung beantragt werden. KfW-Förderung richtig beantragen.

Bitte beachten Sie: Wer “nur” die Heizungspumpe erneuert und einen hydraulichen Abgleich vornimmt, kann alternativ den attraktiven BAFA-Zuschuss für die Optimierung der Heizung in Höhe von 30 Prozent beantragen! Auch hier muss der Antrag im vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wurde die rechtzeitige Antragstellung für die Förderung von BAFA oder KfW versäumt, können die Kosten für eine Heizungsoptimierung von der Steuer abgesetzt werden.

Mit freundlicher Genehmigung von Energie-Fachberater.de
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